Stadionordnung des Dietrich-Lang-Sportzentrums des TSV Neu-Ulm

 

Willkommen im Dietrich-Lang-Sportzentrum! Um allen Besuchern ein sicheres und angenehmes Erlebnis zu ermöglichen, bitten wir Sie, die folgende ausführliche Stadionordnung zu beachten:

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltungsbereich: Diese Stadionordnung gilt für das gesamte Gelände des Dietrich-Lang-Sportzentrums, einschließlich aller Außenanlagen, Parkplätze und Zugangswege.

1.2 Hausrecht: Der TSV Neu-Ulm Fußball übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen der Vereinsvertreter, des Sicherheitspersonals und der Ordnungskräfte ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

1.3 Eintritt: Der Zutritt zum Stadion ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder einer entsprechenden Akkreditierung gestattet. Tickets sind nicht übertragbar und dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken weiterverkauft werden.

2. Zutritts- und Aufenthaltsrechte

2.1 Kontrollen: Beim Betreten des Stadions können Sicherheitskontrollen durchgeführt werden. Besucher müssen auf Verlangen ihre Eintrittskarten, Akkreditierungen und mitgeführte Gegenstände vorzeigen.

2.2 Verweigerung des Zutritts: Der Zutritt kann verweigert werden, wenn Personen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, gewaltbereit erscheinen oder andere Sicherheitsbedenken bestehen.

2.3 Stadionverbot: Personen, gegen die ein Stadionverbot verhängt wurde, ist der Zutritt zum Stadion untersagt. Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden.

3. Verhalten im Stadion

3.1 Rücksichtnahme: Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, geschädigt oder behindert werden. Respektvolles und faires Verhalten gegenüber anderen Besuchern, Spielern, Offiziellen und dem Personal ist verpflichtend.

3.2 Verbotene Gegenstände: Das Mitführen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen (einschließlich Feuerwerkskörper und Bengalos), Glasflaschen, Dosen, großen Taschen oder Rucksäcken, Laser-Pointern, Fahnenstangen und anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

3.3 Verbote: Folgende Handlungen sind im Stadion verboten:

  • Das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld oder in Zuschauerbereiche.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder bengalischen Lichtern im und um das Stadiongelände.
  • Das Betreten des Spielfeldes oder der technischen Zonen ohne ausdrückliche Genehmigung.
  • Das Anbringen von Aufklebern, Plakaten oder Graffiti.

4. Sicherheit und Ordnung

4.1 Anweisungen: Den Anweisungen des Sicherheitspersonals, der Polizei und der Feuerwehr ist jederzeit Folge zu leisten. Diese Anweisungen dienen der Sicherheit aller Besucher.

4.2 Notfälle: In Notfällen sind die markierten Notausgänge zu benutzen. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

4.3 Überfüllung: Zur Vermeidung von Überfüllungen können bestimmte Bereiche des Stadions vorübergehend geschlossen werden. Besucher werden gebeten, sich rechtzeitig in weniger frequentierte Bereiche zu begeben.

5. Alkohol und Rauchen

5.1 Alkohol: Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist untersagt.

5.2 Rauchen: Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. In allen anderen Bereichen des Stadions, insbesondere in geschlossenen Räumen und auf den Tribünen, ist das Rauchen verboten.

6. Fotografieren und Filmen

6.1 Kommerzielle Nutzung: Das Fotografieren und Filmen zu kommerziellen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vereins erlaubt und nur in den technischen Zonen.

6.2 Private Nutzung: Privatpersonen dürfen für den Eigengebrauch Fotos und Videos aufnehmen, sofern dies andere Besucher nicht stört und keine Rechte Dritter verletzt werden. Es dürfen keine professionellen Kameras ohne Genehmigung genutzt werden.

7. Werbung und Verkauf

7.1 Werbematerial: Das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten oder Aufklebern und das Aufstellen von Werbebannern ist ohne Genehmigung des TSV Neu-Ulm Fußball untersagt.

7.2 Verkaufsaktivitäten: Jegliche Verkaufsaktivitäten, einschließlich des Verkaufs von Speisen, Getränken, Fanartikeln oder anderen Waren, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vereins.

8. Tiere

8.1 Mitführen von Tieren: Das Mitführen von Tieren ist grundsätzlich untersagt, ausgenommen sind Assistenzhunde, die eine entsprechende Kennzeichnung tragen.

9. Haftung

9.1 Schäden: Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, die durch Dritte verursacht wurden. Schäden am Eigentum des Veranstalters oder Dritter durch Besucher werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

9.2 Verlust von Gegenständen: Der TSV Neu-Ulm haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen. Fundsachen sind beim Stadionpersonal abzugeben.

10. Datenschutz

10.1 Datenerhebung: Im Stadion können Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden, die für Veröffentlichungen in verschiedenen Medien verwendet werden. Mit dem Betreten des Stadions stimmt der Besucher der Nutzung seines Bildes für diese Zwecke zu.

10.2 Überwachung: Zur Sicherheit der Besucher wird eventuell das Stadiongelände videoüberwacht. Die Aufnahmen werden ausschließlich zur Aufklärung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verwendet und nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

11. Änderungen der Stadionordnung

11.1 Änderungen: Der TSV Neu-Ulm behält sich das Recht vor, diese Stadionordnung jederzeit zu ändern. Änderungen werden durch Aushang im Stadion und Veröffentlichung auf der Homepage bekannt gegeben.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Geltung: Diese Stadionordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für alle Veranstaltungen im Dietrich-Lang-Sportzentrum.

12.2 Akzeptanz: Mit dem Betreten des Stadions erkennen die Besucher diese Stadionordnung an und verpflichten sich, diese einzuhalten.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und ein spannendes Spiel!

 

TSV Neu-Ulm Fußball